Erstattung der Krankentransportkosten - RFZO
Patienten, die den Krankentransportdienst von Auramedis nutzen, haben die Möglichkeit, gemäß den Vorschriften des Republikanischen Fonds für Krankenversicherung (RFZO) eine Erstattung (Rückerstattung) der Transportkosten zu erhalten, sofern sie die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen.
Die Erstattung erfolgt nicht automatisch, sondern ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Dokumentation und der Entscheidung des RFZO.
Wer hat Anspruch auf Erstattung der Transportkosten?
Anspruch auf Erstattung der Krankentransportkosten können versicherte Personen des RFZO haben, wenn:
- Der Transport medizinisch gerechtfertigt ist
- Der Transport vom Arzt empfohlen oder verordnet wurde
- Der Transport zum Zweck der Behandlung, Kontrolle, Diagnostik oder Therapie durchgeführt wurde
- Die Entfernung und der Gesundheitszustand des Patienten so sind, dass er keinen regulären Transport nutzen kann
Die endgültige Entscheidung über die Erstattung trifft der RFZO.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragstellung beim RFZO muss der Patient in der Regel folgende Unterlagen einreichen:
- Originalrechnung oder Faktura für den durchgeführten Krankentransport
- Medizinische Dokumentation (Überweisung, ärztlicher Bericht, Entlassungsbrief)
- Bestätigung der Krankenversicherung
- Ausgefüllter Antrag auf Erstattung der Transportkosten
Der RFZO behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.
Wie unterstützt AURAMEDIS die Patienten?
AURAMEDIS stellt sicher:
- Eine ordentliche und übersichtliche Rechnung für den durchgeführten Transport
- Alle erforderlichen Daten für die Antragstellung beim RFZO
- Beratende Unterstützung für Patienten und Angehörige bezüglich des Verfahrens
AURAMEDIS – Professioneller Krankentransport mit transparenter Dokumentation.
Unterstützung für Patienten und Angehörige bei jedem Schritt.
Wichtige Hinweise
AURAMEDIS entscheidet nicht über die Erstattung, sondern stellt ausschließlich die für die Antragstellung erforderliche Dokumentation bereit.
Die Erstattung hängt von den geltenden Vorschriften des RFZO und dem Gesundheitszustand des Patienten ab. Nicht alle Transporte werden automatisch erstattet.
Privater Krankentransport ersetzt nicht den staatlichen Krankentransport.
Für genaue und aktuelle Informationen wird empfohlen, sich bei der zuständigen RFZO-Filiale zu erkundigen.